10.10 Sicherheitseinrichtungen

Die Installation und Inbetriebnahme einer stationären Strahlhalle unterliegt zahlreichen Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen.

Dabei müssen Sicherheitseinrichtungen je nach Bestimmung, Größe, Aufstellungsort usw. der Strahlhalle berücksichtigt werden.

Einige Sicherheitsbestimmungen sind:

  • Totmannschaltung mit elektropneumatischer Fernbedienung und Schnellabschaltung
  • Tür- und Torendschalter, die den Strahlprozess beim Öffnen sofort beenden
  • Sichtfenster müssen vorhanden sein
  • Strahlprozess kann nur erfolgen bei eingeschalteten Filteranlagen (Verriegelung)
  • Ein ausreichender Unterdruck muss in der Strahlkabine vorhanden sein
  • Ein 40 bis 60facher Luftwechsel pro Stunde des Raumvolumens der Strahlhalle muss durch die Größe der Filteranlage gewährleistet sein
  • Nach Beendigung der Strahlarbeiten muss ein 5facher Luftwechsel vor dem Betreten des Strahlraums erfolgen, d.h.
    Wartezeit 8 Minuten bei 40fachem Luftwechsel
    Wartezeit 5 Minuten bei 60fachem Luftwechsel
    Dementsprechend ist auch die Nachlaufzeit der Filteranlagen vorzusehen
  • Ausreichende Beleuchtung
  • Nach Bedarf Notbeleuchtung
  • Eventuelle Kennzeichnung des Strahlprozesses durch z. B. Meldeleuchten über den Zugangstüren von Außen
  • Sicherstellen des Filteranlagenbetriebes auch während der Reinigungsarbeiten
  • Not-Aus Schalter nach Bedarf und Auflagen

Weiter verweisen wir auf Kapitel 12. Gesetze und Verordnungen.