2. Strahlverfahren

Das älteste Patent zur Oberflächenbearbeitung mit Strahlmitteln entstand 1870 in den USA, durch den Chemiker Chew Tilghmann aus Philadelphia.
Mithilfe eines Sandstrahlers kann man Eisen, Metalle, Glas, Holz und viele Materialien tönen, mattieren, gravieren, etc.

Auch das Schleuderrad wurde seinerzeit erwähnt. In Deutschland wurde das Schleuderrad durch die Herren Hans Weber und Karl Grodol aus Kronach in Bayern 1930 zum Patent angemeldet, was auch heute noch Verwendung findet.

Das Strahlverfahren ist seit Jahrzehnten in der Industrie im Einsatz und heute nicht mehr wegzudenken.

Prinzipiell unterscheiden sich Strahlverfahren durch die Art und die Beschleunigung des Strahlmediums.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Gruppen von Strahlverfahren:

Schleuderradstrahlen

Beim Schleuderradstrahlen wird das Strahlmittel durch Schleuderräder beschleunigt, die mit Wurfschaufeln oder entsprechenden Einrichtungen versehen sind.

Druckstrahlen

Beim Druckstrahlen wird das Strahlmittel mithilfe von Düsen durch flüssige oder gasförmige Trägermittel gefördert und beschleunigt. Mit dem Trägermedium kann auch ein Reinigungseffekt erzielt werden.